Allgemeine Geschäftsbedingungen „Rügen Piraten Wassersportschule GmbH“

1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Angebote der Rügen Piraten Wassersportschule GmbH auf Rügen (im Folgenden Verwenderin genannt) sowie für alle Vereinbarungen und die gesamte Geschäftsbeziehung und Vertragsabwicklung zwischen der Verwenderin und ihren Kunden. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Verwenderin vorab schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für etwaige abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei in Abweichung von § 126 BGB der Austausch eigenhändig von Verwenderin und Kunden unterzeichneten Vereinbarungen per Telefax dem Schriftformerfordernis genügen. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Diese Bestimmung der Schriftform gilt für alle in diesen AGB aufgeführten Fälle.

 

2. Miete

 

Die für die jeweiligen Sportmaterialien zu entrichtende Miete sowie die für den jeweils gebuchten Kurs zu entrichtende Gebühr ergeben sich aus den jeweils gültigen, in den Geschäftsräumen der Verwenderin ausliegenden sowie auf der Internetseite der Verwenderin eingestellten Preislisten.

 

3. Bezahlung / Fälligkeit

 

Mit Kurs- oder Mietzeitende ist das gesamte vereinbarte Entgelt sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Für Buchungen durch Gruppen ab 10 Teilnehmern wird mit Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 25% der Miete bzw. Kursgebühr fällig. Für Kitekurse wird mit Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 50% der Miete bzw. Kursgebühr fällig. Die Anmeldung / Anmietung wird durch die Verwenderin nach Eingang der Anzahlung bestätigt. Die Anzahlung ist per Überweisung auf eines der folgenden Konten der Verwenderin zu leisten:

 

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH

Sparkasse Rügen

SWIFT- BIC: NOLADE21GRW

IBAN: DE07150505000130004782

 

Der verbleibende Restbetrag wird unmittelbar vor Mietbeginn mit Übergabe der Mietsache bzw. bei Kursbeginn fällig.

 

4. Aufklärungspflichten des Kunden

 

Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Katamaran-, Segel-, Kanu-, Kite-, Surf-, SUP-, Drachenboot- oder Motorbootsport sowie auch die Nutzung des NSG ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursangeboten der Verwenderin ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im offenen Wasser ohne Hilfsmittel frei schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Zustimmung des / der gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

Der Kunde versichert, dass ihm die internationalen Seenotzeichen (SOS) und die internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) laut Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStro) bekannt sind. Er versichert, dass er im Besitz eines anerkannten Scheins ist, der ihm zum Führen des jeweiligen, von der Vermieterin anzumietenden Wassersportgerätes berechtigt und weist dies vor Bereitstellung / Herausgabe des Sportgerätes durch Vorlage des Scheins an die Verwenderin nach. Die Vermieterin hat auf die besonderen Gefahren des Reviers hingewiesen (außergewöhnliche Strömungen / besondere Windverhältnisse / nichtsichtbare Klippen / nichtsichtbare Felsen etc.). Den Anordnungen der Polizei, der Küstenwache oder ähnlichen Institutionen und der Verwenderin ist während der Mietzeit bzw. Kursdauer unbedingt Folge zu leisten. Die Verwenderin weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung des Kunden durch die Verwenderin und weitergehende Aufsichtspflichten der Verwenderin beinhaltet. Des Weiteren gilt auf dem Betriebsgelände der Verwenderin die StVO.

 

5. Übernahme der Mietsache

 

Der Kunde übernimmt die Mietsache(n) wie besichtigt. Die Verwenderin übernimmt keinerlei Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler an der Mietsache. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller auf Ersatz von Körper- und Sachschäden werden von der Verwenderin mit Vertragsschluss an den dies annehmenden Kunden abgetreten.

 

6. Verkehrssicherungspflichten der Vermieterin

 

Die Verwenderin trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf ihrem Betriebsgelände einschließlich der Uferböschung und Stege. Für die Wasserflächen, öffentliche Straßen, Plätze usw. wird keine Haftung übernommen.

 

7. Haftung des Kunden und Schäden an der Mietsache

 

Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, ihm überlassene Materialien vor Fahrtantritt zu überprüfen und alle ihm überlassenen Materialien nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Der Kunde hat ferner die Mietsache mit Ablauf der Mietzeit unverzüglich an die Verwenderin zurückzugeben. Dabei festgestellte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie bei der Übernahme gemäß Ziffer 5 dieser AGB nicht schriftlich festgehalten und durch einen Mitarbeiter der Verwenderin quittiert wurden. Der Kunde haftet für solche Schäden. Weiter haftet der Kunde für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe der Mietsache entstehen. Bei selbst- und fremdverschuldeten Schäden trifft den Kunden eine Anzeigepflicht. Der Kunde haftet der Verwenderin:

a. für den Verlust von Mietgegenständen (dem Kunden obliegt die Aufsichtspflicht)

b. bei Schäden die durch unsachgemäße Handhabung an Mietgeräten entstehen

c. bei fahrlässiger oder mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung

d. bei Missbrauch

In diesen Fällen kann die Verwenderin Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verlangen.

 

8. Versicherung

 

Für den Kunden besteht die Möglichkeit das "Safety Tool" des VDWS zu buchen. Bzgl. des Leistungsumfangs wird auf die Unterlagen des Anbieters verwiesen.

 

9. Weitergabe an Dritte

 

Eine Weitergabe der Mietsache an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich verboten.

 

10. Ausschluss bei der Vermietung

 

Bei Verstoß gegen die Mietbedingungen hat die Verwenderin das Recht, den Kunden von der weiteren Vermietung und ggf. auch Kursteilnahme auszuschließen. Rückforderungen sind in diesem Falle ausgeschlossen. Die außerordentlichen Kündigungsrechte der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

 

11. Haftung der Wassersportschule

 

Die Verwenderin haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportmaterials und des NSG´s. Der Kunde ist seinerseits gleichwohl verpflichtet, ihm überlassene Materialien vor Fahrtantritt zu überprüfen und alle ihm überlassenen Materialien nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen (vgl.o. Ziffer 7). Eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten vertraglicher und deliktischer Art bzgl. Sachschäden wird von der Verwenderin ausgeschlossen. Die Teilnahme am Unterricht/den Maßnahmen erfolgt auf eigene Gefahr. Des Weiteren haften Eltern für ihre Kinder. Die Verwenderin übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kunden verursacht werden. Der Kunde stellt die Verwenderin von Schadenersatzansprüchen anderer Kunden oder Dritter für vom Kunden verursachte Schäden frei. Für Wertsachen, Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen. Der Kunde ist über die Surfschule weder kranken-, unfall- noch haftpflichtversichert.

 

12. Aufrechnung

 

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Mieter nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind.

 

13. Rücktrittsregelung bei Individualgästen

 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis zu drei Wochen vor Kursbeginn / Beginn des Mietverhältnisses, wird die gesamte Kursgebühr gutgeschrieben und soweit angezahlt erstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von drei Wochen bis zu einer Woche vor Kursbeginn / Beginn des Mietverhältnisses, wird eine Stornogebühr von 10% des vereinbarten Entgeltes fällig. Bei Rücktritt innerhalb von einer Woche vor Kursbeginn / Beginn des Mietverhältnisses, wird eine Stornogebühr von 50% des vereinbarten Entgeltes fällig. Die Verwenderin ist hier zur Verrechnung geleisteter Anzahlungen berechtigt. Der Kunde kann der Verwenderin im Falle eines Rücktrittes innerhalb von drei Wochen vor Kursbeginn / Beginn des Mietverhältnisses einen Ersatzteilnehmer / Mieter benennen. Die Verwenderin wird diesen akzeptieren, sofern dieser die vereinbarungsgemäß geschuldete Anzahlung leistet und die gesetzlichen bzw. gesundheitlichen Mindestanforderungen für eine Teilnahme / Miete erfüllt. Ein Abweisungsrecht der Verwenderin im Hinblick auf Ersatzteilnehmer / Mieter aus wichtigem Grunde (z.B. fehlende Lizenz zum Führen bestimmter Geräte bzw. trotz vorhandener Lizenz erkennbare mangelnde Eignung hierzu) bleibt hiervon unberührt. Die Verwenderin kann ihrerseits den sofortigen Rücktritt erklären, wenn der Kunde nicht die nötige Qualifikation/Lizenz hinsichtlich der ordnungsgemäßen Führung des Wassersportmaterials hat. Die als Storno-Gebühr in diesem Falle durch die Verwenderin einzubehaltende bzw. – sofern noch nicht gezahlt – vom Kunden zu entrichtende Gebühr bemisst sich nach vorstehender Staffelung. Wird nach Übergabe der Mietsache erkennbar, dass der Mieter trotz Lizenz nicht über eine hinreichende Qualifikation verfügt oder entgegen Weisungen der Verwenderin oder Dritter im Sinne von Ziffer 4 Abs. 2 dieser AGB handelt, kann die Vermieterin ebenfalls vom Vertrag zurücktreten und die gesamte Gebühr einbehalten.

 

14. Stornierungsbedingungen für Gruppenangebote ab 7 Personen laut unserer Gruppen- und Reiseveranstalter- Preislisten

 

Komplette Gruppen können bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen kompletter Gruppen nach diesem Zeitpunkt ist folgende Entschädigung zu zahlen:

  • bis 18 Tage vor Anreise: 10%
  • bis 7 Tage vor Anreise: 20%
  • ab dem 6. Tag 30% des Preises der gebuchten Aktivität

Diese Regelung gilt auch für Teilstornos, soweit sie über 20% der zuletzt gemeldeten Gruppenstärke liegt.

 

Besonderheit bezüglich Corona/COVID 19:

Bei

  • einem Lockdown im Heimatkreis einer Schule/Gruppe (z. B. ein Landkreis = Risikogebiet)
  • einer nachweislichen Schließung oder angeordneten Quarantäne der Schule/Klasse durch eine Behörde.
  • einer Reisewarnung/Sperrung für/der Insel Rügen

ist eine Stornierung oder Umbuchung der Fahrt kostenfrei möglich. 

 

15. Stornierungsbedingungen bei Camps in Dranske auf Rügen:

  • Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
  • 14- 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung fallen 50% der Kosten an
  • 6- 1 Tage(n) vor Beginn der Veranstaltung fallen 90% der Kosten an

16. Stornierungsbedingungen / Stornierungskosten bei Reiserücktritt für das Wassersportcamp in Porto Pollo, Sardinien:

  • Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
  • 21- 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
  • Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Gesamtpreises 

 

17. Kurs-/ Mietausfall

 

Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, oder sonstiger, von der Verwenderin nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Kunde hieraus weder Schadenersatzansprüche, noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Evtl. bisher bezahlte Gebühren werden in solch einem Fall zinslos zurückerstattet.

 

18. Covid 19/Corona

 

Der Kunde bestätigt, dass er keinen Kontakt mit Covid 19/Corona- Infizierten hatte und nicht unter typischen Covid 19/Corona Symptomen leidet.

 

19. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.

 

20. Fotorechte - Model Release

 

Ich stimme unwiderruflich der Verwendung und Vervielfältigung aller Fotos zu, die die Rügen Piraten Wassersportschule GmbH von mir aufgenommen hat, ob negativ oder positiv, mechanisch oder elektronisch, für jeden Zweck, ohne Einschränkung und ohne Vergütung an mich. Alle Negative, Positive, Video- oder Tonbänder, elektronischen Dateien sowie alle Ausdrucke sind vollständig Ihr Eigentum. Hiermit gebe ich das Resultat dem Fotografen, seinen Vertretern, Beauftragten, Mitarbeiter oder allen Personen oder Unternehmen, die mit Erlaubnis des Fotografen handeln frei und entlaste alle, die das fertige Produkt veröffentlichen oder vertreiben, auch wenn das fertige Produkt in Verbindung mit sachlichem oder fiktivem Text absichtlich oder anderweitig verzerrt, verwischt, verändert oder in zusammengesetzten Formen verwendet wird, und setze mich Skandalen, Verachtung, Spott, Vorwürfen oder Demütigungen aus. Hiermit verzichte ich auf das Recht, das fertige Foto oder Kopien, die in Zusammenhang mit dem fertigen Foto verwendet werden könnten, genehmigen zu müssen. Bei Minderjährigkeit unterzeichnen bzw. genehmigen mir meine Erziehungsberechtigten oder Stellvertretende die Vereinbarung.

Die Unterschrift ist fakultativ, unterstützt die Rügen Piraten im Erhalt niedriger Preise.

 

21. Vermieter-/Anbieterkennzeichnung

 

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH

Am Ufer 14, 18556 Dranske

Handy: 0179/7573058

Schule: 038391/89898

Handelsregister: HRB 8556, Amtsgericht Stralsund

Geschäftsführer: Krämer, Bürger, Wüllenweber

Email: kontakt@ruegen-piraten.de

Amtsgericht Bergen,

 

Schulstr.1,

18528 Bergen

Rügen Piraten Wassersportschule GmbH

Am Ufer 14

18556 Dranske

Tel: 038391 - 89898

kontakt@ruegen-piraten.de

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